Compliance
Gegenseitiges Vertrauen, Berechenbarkeit, Ehrlichkeit und Geradlinigkeit nach innen und außen sind Grundprinzipien.
Genauso erwarten wir, dass gesetzes- oder regelwidriges Verhalten nicht toleriert wird. Dazu gehört es auch, ein entsprechendes Fehlverhalten an die geeigneten Stellen zu melden. Dies ist Ausdruck von Zivilcourage und Verantwortung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Hinweisgebersystem SpeakUp
Zu diesem Zweck hat die Stiftung Würth ein Meldeverfahren eingerichtet, das es ermöglicht, auf eventuelle Unregelmäßigkeiten im Arbeitsumfeld der Stiftung Würth hinzuweisen. Über unser Hinweisgebersystem SpeakUp können Sie Meldungen zu Unregelmäßigkeiten oder gar kriminellen Handlungen auch völlig anonym abgeben. Über die Einrichtung eines Postfachs können Sie als Melder mit dem Bearbeiter der Meldung kommunizieren. Auch bei Einrichtung eines solchen Postfachs bleibt die Vertraulichkeit der Identität und der persönlichen Daten der meldenden als auch der gemeldeten Personen gewahrt. Ebenso wird jede meldende Person vor jeglicher Benachteiligung geschützt.
Hier können Sie Ihren Hinweis abgeben:
https://www.bkms-system.net/wuerth
Alle Hinweise werden streng vertraulich durch die zuständigen Compliance Officer in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Vorstand bearbeitet. Die mit der Bearbeitung der Hinweise betrauten Personen sind in der Bearbeitung unabhängig, unparteiisch und an Weisungen nicht gebunden. Sie sind insbesondere zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sobald Ihre Beschwerde oder Meldung bei uns eingeht - spätestens jedoch nach 7 Tagen - erhalten Sie von uns dazu eine Eingangsbestätigung. Im Anschluss prüfen wir die von Ihnen gemeldeten Verdachtsmomente und klären die noch offenen Fragen. Innerhalb von drei Monaten nach dieser Eingangsbestätigung erhalten Sie zu Ihrem Hinweis eine Rückmeldung über geplante sowie bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe hierfür.
Wenn Sie sich lieber an jemanden direkt wenden wollen, sprechen Sie gerne den in Ihrer Gesellschaft zuständigen Compliance Officer, Frau Alisa Breuninger, alisa.breuninger@stiftung-wuerth.de, an.
Haben Sie eine Meldung abgegeben und wünschen Sie eine persönliche Zusammenkunft mit einer für die Entgegennahme Ihrer Meldung zuständigen Person, werden wir dies innerhalb angemessener Zeit ermöglichen. Sofern Sie einverstanden sind, kann diese Zusammenkunft auch im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen.
Vertraulichkeit, Datenschutz und Schutz vor Benachteiligung
Alle uns zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen werden selbstverständlich streng vertraulich und unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Regelungen behandelt. Die Vertraulichkeit Ihrer Identität wird dabei ebenso gewahrt wie ein wirksamer Schutz vor jeglicher Benachteiligung.
Externe Meldestellen
Neben den internen Meldestellen bei der Stiftung Würth können Sie Ihre Meldung auch bei externen Meldestellen abgeben. Hierfür wurde beim Bundesamt für Justiz eine eigene Meldestelle eingerichtet. Weitere externe Meldestellen sind für deren fachlichen Zuständigkeitsbereich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie beim Bundeskartellamt eingerichtet.
Soweit Sie weitere Informationen über externe Meldestellen oder über Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Compliance Officer bei der Stiftung Würth. Wir stellen Ihnen dann gerne weitergehende Informationen zur Verfügung.