Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu fünf Mitgliedern. Die Aufsichtsräte werden durch den Familienrat bestellt und abberufen. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und zu überwachen. Er kann dem Vorstand bei der Verfolgung des Stiftungszwecks Weisungen erteilen.
Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt und abberufen. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beträgt fünf Jahre.Mitglieder des Vorstandes sind:
Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung gesamtverantwortlich und nach einheitlichen Zielsetzungen, Plänen und Richtlinien.
Die Vorstandsmitglieder der Stiftung Würth: Prof. Dr. Ulrich Roth, Johannes Schmalzl, Maria Würth und Prof. Dr. Lars Rehfeld (v. links) © Scanner
Helmut M. Jahn, Mitglied des Vorstands der gemeinnützigen Stiftung Würth, verabschiedete sich am 19. März 2024 nach elf Jahren in der gemeinnützigen Stiftung Würth in seinen wohlverdienten Ruhestand.
Der ehemalige Landrat begleitete zahlreiche Stiftungsprojekte sehr intensiv und setzte sich u. a. mit großem Engagement für die Freien Schulen Anne-Sophie in Künzelsau und Berlin sowie für die Reinhold-Würth-Hochschule ein. Mit seiner großen Erfahrung, seinem Wissen und seinem Netzwerk konnte er zudem weitere Projekte in der Schwerpunktregion Hohenlohe vorantreiben.
Prof. Dr. h. c. mult. Reinhold Würth, Vorsitzender im Aufsichtsrat der Stiftung Würth, dankte Helmut M. Jahn mit den Worten: „Ich bin Herrn Jahn ausgesprochen dankbar für seine Tätigkeit zum Wohle des Unternehmens und der Stiftung Würth. Er war über all die Jahre der Familie und dem Unternehmen gegenüber ein außergewöhnlich wohlwollender Partner. Die Stiftung Würth hat durch seine Mitarbeit sehr stark an Ansehen und Bedeutung gewonnen.“
© Würth
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